Wird Ihnen eine Ungleichbehandlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgeworfen, müssen Sie als Arbeitgeber im Zweifel beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. In solchen und ähnlichen Fällen bietet Ihnen der DentAssec-AGG-Baustein finanziellen Schutz. .