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Höchstentschädigung

Höchstentschädigung

Höchstentschädigung garantiert

Ersetzt wird immer der Neuwert, auch wenn der Zeitwert der beschädigten Einrichtung unter 40 Prozent liegt. Marktübliche Versicherungsbedingungen sehen in diesem Fall nur einen Ersatz des Zeitwertes vor. Das ist existenziell gefährlich, da ein Zeitwert von nur noch 40 Prozent und meistens noch weniger aufgrund des schnellen Wertverlustes von Behandlungsstühlen schon in kürzester Zeit erreicht ist.