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Vertreterkosten

Vertreterkosten

Zusatzbaustein: Absicherung bei Krankheit, Unfall, Epidemie und Seuchen

Fallen Sie als Zahnarzt und Inhaber der Praxis durch Krankheit oder Unfall aus, bleibt die Praxis geschlossen, es sei denn, Sie engagieren einen Vertreter. Gleiches gilt bei Ausbruch einer Epidemie oder einer Seuche. Über unseren Zusatzbaustein Ertragsausfall können Sie diese Kosten absichern.

Sie finden keinen Vertreter und wird Ihr Ausfall durch Überstunden Ihrer angestellten Zahnärzte und Mitarbeiter aufgefangen, werden die hierfür extra anfallenden Kosten ebenfalls über diesen Zusatzbaustein ersetzt.